Fahrfreude kennt keine Grenzen: Sechs Jahre Garantie bei Kawasaki

Kawasaki erweitert seine Garantie auf sechs Jahre und setzt damit ein starkes Zeichen für Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. Ab dem 1. Dezember 2026 profitieren Käufer aller neuen straßenzulassungsfähigen Kawasaki-Motorräder von insgesamt sechs Jahren Garantie – ohne Kilometerbegrenzung und ohne zusätzliche Kosten.

Insgesamt sechs Jahre Garantie ab Dezember 2026

Schon bisher profitieren Kawasaki-Kunden von einer vierjährigen Garantie, doch jetzt geht es noch einen Schritt weiter: Die bestehende zweijährige Werksgarantie wird künftig durch eine kostenlose Garantieverlängerung von vier statt bisher zwei Jahren ergänzt. Das Ergebnis sind insgesamt sechs Jahre Garantie – automatisch, ohne Kilometerbegrenzung und ohne Aufpreis.

Die neue Regelung gilt für alle neuen straßenzulassungsfähigen Kawasaki-Motorräder, vom einsteigerfreundlichen 125er- bis zum leistungsstarken Hypersport-Modell. Die unverbindlichen Preisempfehlungen bleiben von der Garantieerweiterung unberührt.

Ein Qualitätsversprechen, das Vertrauen schafft

Mit der Verlängerung auf sechs Jahre setzt Kawasaki ein deutliches Zeichen. Denn eine derart langfristige Garantie ist weit mehr als eine zusätzliche Serviceleistung: Sie ist Ausdruck des Vertrauens in die eigenen Produkte. Kawasaki-Motorräder stehen seit Jahrzehnten für innovative Technik, beeindruckende Performance und hohe Zuverlässigkeit.

Für Kunden bedeutet das vor allem ein gutes Gefühl: Wer in ein neues Motorrad investiert, möchte sich möglichst lange auf seine Entscheidung verlassen können. Die sechsjährige Garantie bietet zusätzliche Sicherheit, reduziert im Rahmen der Garantiebedingungen das Risiko unerwarteter Reparaturkosten und macht die langfristige Nutzung des Motorrads besser planbar.

Ob täglicher Weg zur Arbeit, ausgedehnte Wochenendtour oder große Urlaubsreise – das Wissen um eine langfristige Absicherung ist ein wertvoller Begleiter.

Sechs Jahre Garantie – unkompliziert und ohne Zusatzkosten

Die Garantieverlängerung ist automatisch Bestandteil des Fahrzeugkaufs. Ein zusätzlicher Garantievertrag oder eine gesonderte Zahlung sind nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug von Kawasaki Deutschland an einen autorisierten Vertragspartner ausgeliefert wurde. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs müssen die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern oder Kawasaki-Servicepartnern durchgeführt werden.

Die sechsjährige Garantie gilt auch für gewerblich genutzte Motorräder, beispielsweise in Fahrschulen. Ausgenommen sind wie bisher Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden. Die Garantieverlängerung gilt außerdem nicht für Kawasaki-Zubehör, für das weiterhin eine Garantiezeit von 24 Monaten besteht. Alters- und nutzungsbedingte Schäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen.