ANGEBOTE

Die 48-PS-Modelle von Kawasaki

Die aktuelle Führerscheinregelung bietet viele Möglichkeiten für Führerscheinneulinge und Wiedereinsteiger. Hier bieten wir eine kleine Übersicht zu den 48-PS-Modellen von Kawasaki sowie wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.

Sie können mit 18 Jahren Ihre neue Liebe zum Motorrad endlich richtig ausleben? Sie sind (Wieder-)Einsteiger mit der "alten" Führerscheinklasse 3, der mit kleinem Aufwand eine alte Liebe neu entfachen möchte?

Seit dem 19. Januar 2013 sind die Führerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Das eröffnet Führerscheinneulingen und Besitzern der alten Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 (bzw. B) neue Möglichkeiten.

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Neben einigen anderen wichtigen Änderungen dürfen Inhaber des Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenführerscheins (bis 25 kW/34 PS) dürfen ab dem 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) bewegen.

Speziell Führerscheininhaber der alten Klasse 3 (bzw. B, vor dem 1.04.1980), können nun lediglich durch das Absolvieren einer praktische Aufstiegsprüfung die Zweirad-Fahrerlaubnis A2 erlangen.

Klasse A2


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
 
Die Auswahl der Ausgangsleistung zur Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW ist nicht mehr frei wählbar, sondern auf maximal 70 kW begrenzt – Bestandsschutz kann es aber nur für Deutschland geben.
 
Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt – also dem 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.
 
Das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt.

AKTUELLE GESETZESLAGE ZUR DROSSELUNG  (ohne Gewähr)


Viele weitere wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen gibt es hier: 

www.zweiradführerschein.de


Übrigens: Durch Vorlage Ihres Motorradführerscheins, den Sie innerhalb
der letzten zwölf Monate vor dem Kauf erworben haben, sichern Sie sich Ihren STARTER-BONUS. Ab 01. Mai 2023 gilt: 1 Euro pro Kubikzentimeter, maximal 800 Euro können beim Kauf des ersten Motorrades gespart werden! Hier geht´s zum Starter-Bonus.

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