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KAWASAKI-NEWSLETTER

18 Januar 2013 Neue Führerschein-Regelung - erweiterte Möglichkeiten

Ab dem 19. Januar 2013 sind die Führerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Das bringt Führerschein-Neulingen und den Besitzern der alten Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B neue Möglichkeiten ...
Neben einigen anderen wichtigen Änderungen dürfen Inhaber des Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenführerscheins (bis 25 kW/34 PS) dürfen ab 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) bewegen.

Speziell Führerscheininhaber der alten Klasse 3 bzw. B (vor dem 1.04.1980), können nun lediglich durch das Absolvieren einer praktische Aufstiegsprüfung die Zweirad-Fahrerlaubnis A2 erlangen.

Kawasaki bietet für Kunden eine Vielzahl entsprechender Modelle (siehe unten) an.
Wie in der Vergangenheit dürfen Motorräder auch auf die Leistung von 35 kW (48 PS) gedrosselt werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um für die Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Daher entwickelte man bei Kawasaki die Z800 e version mit 70 kW (95 PS).

Kleiner Hinweis am Rande: Beim Kauf der neuen Z800 e version erhält jeder Käufer zur Markteinführung kostenfrei – entsprechend der Z800 – die untere Motorverkleidung in Schwarz dazu. Zudem haben die ersten 240 Käufer die Möglichkeit, einen Akrapovic Slip-On Auspuff zu einem Sonderpreis von 300,-- € zu erwerben.


Auch wenn Deutschland derzeit einen Alleingang bei der Leistungsreduzierung geht und die Anforderung an die EU-Richtlinie „noch“ nicht umsetzt, verfolgt Kawasaki allerdings die EU-Vorgabe. Dadurch laufen unsere Kunden nicht Gefahr, dass ihnen, bei Fahrten im Ausland, ein Fahren ohne korrekten Führerschein zur Last gelegt wird.

A2 – konforme Kawasaki-Modelle mit 35 kW (48 PS) Modelljahr 2013
• W800
• VN900 Classic
• VN900 Custom

A2-konforme Kawasaki-Modelle bis 35 kW/48 PS
• KLX125
• KLX250
• Ninja 250R
• Ninja 300

A2-Drosselungskonforme Kawasaki-Modelle (nach EU-Vorgaben)
• ER-6n = Modell A und B (ab Modelljahr 2006) und Modell C und D (ab Modelljahr 2009)*
• ER-6n = Modell E und F (ab Modelljahr 2012)
• ER-6f =Modell A und B (ab Modelljahr 2006) und Modell C und D (ab Modelljahr 2009)*
• ER-6f (Modell E und F, ab Modelljahr 2012)
• Versys 650 = Modell A und B (ab Modelljahr 2007) und Modell C und D (ab Modelljahr 2010)*
• Z800 e version
• VN900 Classic (Modell B) bis 2012 (37 kW)*
• VN900 Custom (Modell C) bis 2012 (37 kW)*
• VN1700 Classic (Modell E und F)*
• VN1700 Classic Tourer (Modell C und D)*
• VN1700 Voyager Custom (Modell J und K)*
• VN1700 Voyager (Modell A und B)*

*Derzeit kein Drosselungs-Kit von Kawasaki verfügbar. Bezüglich Umrüstungsmöglichkeiten können sich zum Beispiel an die Firma alphatechnik (www.alphatechnik.de) wenden.

Weitere Informationen zur neuen Führerschein-Regelung finden Sie auch hier:
www.zweiradführerschein.de